SmartScreen blockiert eine Installation
Beim Öffnen einer heruntergeladenen EXE-Datei erscheint ein blaues Fenster mit „Der Computer wurde durch Windows geschützt“. SmartScreen warnt vor einer unbekannten Anwendung. Das kann auch eine benötigte Schulsoftware betreffen, deren Datei oder Herausgeber noch keine ausreichende Reputation hat. Die Warnung allein bestätigt weder, dass die Datei schädlich ist, noch dass sie sicher ist.
Fehlt die Möglichkeit Trotzdem ausführen, kann eine Richtlinie das Umgehen der Warnung verhindern. Auch lokale Administratorrechte heben diese Sperre nicht automatisch auf.
1. Ausnahme für eine Kategorie einrichten
Diese Schritte führt die für Numiato zuständige Administration aus. Prüfen Sie vorher, ob die Software freigegeben ist und die Installationsdatei aus der offiziellen, vertrauenswürdigen Quelle stammt.
Unsere Empfehlung
Erlauben Sie das Umgehen nur für die benötigte einzelne Gerätekategorie, beispielsweise Lehrergeräte. Ändern Sie dafür nicht die Vorgabe unter Alle Geräte. Prüfen Sie, welche Geräte tatsächlich zu dieser Kategorie gehören.
- Öffnen Sie Richtlinienverwaltung > Windows im Numiato Portal.
- Wählen Sie die betroffene Kategorie und öffnen Sie die Bearbeitung.
- Suchen Sie unter Sicherheit die beiden SmartScreen-Einstellungen.
- Lassen Sie SmartScreen aktivieren eingeschaltet.
- Deaktivieren Sie Umgehung von SmartScreen blockieren für diese Kategorie. Überschreiben Sie dabei gegebenenfalls die von Alle Geräte geerbte Einstellung. Setzen Sie die Vererbung nicht zurück, wenn dadurch die globale Sperre erneut gelten würde.
- Speichern Sie die Änderung und kontrollieren Sie Status und Verlauf.
- Lassen Sie das betroffene Gerät synchronisieren und prüfen Sie nach dem Geräte-Check-in die Wirkung. Eine erfolgreiche Speicherung allein bestätigt noch nicht, dass das Gerät die Änderung übernommen hat.
| Einstellung | Gewünschter Zustand in der ausgewählten Kategorie |
|---|---|
| SmartScreen aktivieren | Ein: Warnungen bleiben aktiv. |
| Umgehung von SmartScreen blockieren | Aus: Benutzer können eine Warnung bewusst übergehen. |
Diese Einstellung ist keine Freigabe einer bestimmten EXE-Datei. Sie erlaubt das Umgehen entsprechender SmartScreen-Warnungen auf den Geräten der Kategorie. Wenn die Ausnahme nur vorübergehend benötigt wird, stellen Sie danach die vorherige Vorgabe beziehungsweise Vererbung wieder her. Weitere Hinweise unter Richtlinien zuweisen und vererben.
2. Die geprüfte Datei am Windows-Gerät starten
- Öffnen Sie die freigegebene EXE-Datei erneut.
- Klicken Sie im blauen SmartScreen-Fenster auf Weitere Informationen.
- Prüfen Sie den angezeigten Dateinamen und Herausgeber.
- Klicken Sie auf Trotzdem ausführen, wenn es sich um die geprüfte Datei handelt.
- Folgen Sie dem Installationsassistenten. Je nach Software sind zusätzlich Installations- beziehungsweise Administratorrechte nötig.
Die Warnung kann weiterhin erscheinen: Das ist beabsichtigt, weil SmartScreen eingeschaltet bleibt.
Wenn „Trotzdem ausführen“ weiterhin fehlt
- Prüfen Sie die Kategorie des Geräts und die dort wirksame Einstellung einschließlich Vererbung.
- Kontrollieren Sie den Geräte-Check-in und mögliche zusätzliche Richtlinien in Intune.
- Unterscheiden Sie das blaue SmartScreen-Fenster von einer Meldung des Virenschutzes, von Smart App Control, einer Download-Sperre im Browser oder einer Abfrage von Administratorrechten. Diese Anleitung hebt solche anderen Sperren nicht auf.
- Bei einer konkreten Schadsoftwaremeldung oder unklarer Herkunft der Datei brechen Sie ab und lassen die Datei prüfen.
Bleibt das Problem bestehen, senden Sie dem Support einen Screenshot der vollständigen Meldung, den Software- und Dateinamen, den offiziellen Downloadlink sowie das betroffene Gerät und seine Kategorie. Geben Sie an, wann die Richtlinie geändert und das Gerät zuletzt synchronisiert wurde.
Hintergrund
Microsoft dokumentiert SmartScreen und das Verbot zum Umgehen als getrennte Einstellungen: SmartScreen-Richtlinien. Wie die Reputation einer Datei die Warnung beeinflusst, erläutert Microsofts Übersicht zur SmartScreen-Reputation.